Coronavirus Update – 3G-Regelung für Besuchende

vom 04.03.2022

Die bis anhin gültigen Massnahmen für Gesundheitsinstitutionen gelten laut der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich weiterhin bis 31. März 2022. So auch die Zertifikats- und Testnachweispflicht.

Das Haus Tabea überprüft laufend die aktuelle Lage und hat im Sinne einer Lockerung entschieden, per Samstag 05. März 2022, für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) anstelle der bisherig gültigen 2G-Regelung wiedereinzuführen:

  • Alle Besucherinnen und Besucher des Haus Tabea, die das 16. Altersjahr vollendet haben, sowie Begleitpersonen von Bewohnerinnen und Bewohnern, müssen über ein gültiges COVID-Zertifikat verfügen. Besuchende ohne gültiges COVID-Zertifikat müssen ein Testzertifikat eines Antigenschnelltestes, welches nicht älter als 48h ist, vorweisen können. Ein Antigenschnelltest kann aktuell kostenlos in den Apotheken, sowie Testzentren gemacht werden. Die bisher verlangte Booster-Impfung ist somit nicht mehr zwingend notwendig.

Das Haus Tabea kontrolliert das Vorliegen eines gültigen Zertifikats im Haupteingangsbereich, bzw. in den Besucherzonen. Beim Vorweisen des COVID-Zertifikats auf Papier oder in der App müssen sich die Besucher mit gültigem Ausweisdokument (Identitätskarte/Pass) ausweisen können. Bei Notfällen und in Krisen-Palliativsituationen kann bei nicht immunen Begleitpersonen ein kostenpflichtiger Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 04. März 2022», erhalten Sie die wichtigsten Anordnungen, bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext des Regierungsrates, bzw. der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe vermerkt.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45