Coronavirus Update - Besuche und externe Aufenthalte sowie Dienstleistungsbetriebe im Haus Tabea

vom 01.07.2020

Mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat ist auch in den Alters- und Pflegeheimen wieder eine gewisse Normalität eingekehrt. COVID-19 ist zwar weiterhin eine gefährliche, aber doch weitgehend kontrollierbare Infektionskrankheit. Die Heime werden ihre Schutzvorkehrungen dieser veränderten Situation anpassen: Wie sie in der akuten Phase der COVID-19 Pandemie verpflichtet waren, strenge Schutzmassnahmen zu ergreifen, sind sie heute verpflichtet, die Schutzvorkehrungen soweit zu lockern und den Heimbewohnenden so viel Freiheit zu gewähren, wie dies unter Vermeidung von Neuansteckungen vertretbar ist. Aufgrund der verbesserten Pandemie-Lage sind ab 1. Juli 2020 weitere Lockerungen in Alters- und Pflegeheimen möglich. Die entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen wurden von der Gesundheitsdirektion gemeinsam mit den Heimverbänden Curaviva ZH, senesuisse und dem Gemeindepräsidentenverband erarbeitet. Für die Umsetzung sind die Heimleitungen verantwortlich.

Gemäss Anordnungen und Empfehlungen gegenüber Heimen betreffend COVID-Patientinnen und –Patienten vom 20. März 2020 (7. Aktualisierung vom 25. Juni 2020) gelten ab 1. Juli 2020 weiterhin bisherige Anordnungen sowie Neuerungen. In kursiv Auszug aus den Anordnungen der GD Kanton ZH:

  • Grundlage aller Schutzmassnahmen sind die Vorgaben des BAG bezüglich Händehygiene, Sicherheitsabstand und wenn nicht möglich Maskenpflicht. Diese müssen immer jederzeit konsequent eingehalten werden.
  • Zwecks Unterstützung des Contact Tracings erfasst das Heim von allen externen Personen die Personalien und hält die Kontakte mit Heimbewohner/innen (einschliesslich Datum) fest. Die Daten werden neu nach 14 Tagen (vorher 4 Wochen) gelöscht.
  • Besuche auf der Station, in geschützten Wohngruppen und auf Zimmern sind im ordentlichen Rahmen (d.h. gemäss Praxis vor der COVID-19 Pandemie) zu ermöglichen. Die Heimverantwortlichen regeln den genauen Ablauf.

Ab dem 1. Juli 2020 sind Besuche im Bewohnerzimmer grundsätzlich ohne Voranmeldung von 10.00 – 20.00 Uhr für maximal zwei Personen pro Bewohnende möglich. Die Besucher werden mit Mundschutz ausgestattet. Dieser muss zwingend im öffentlichen Bereich des Hauses getragen werden.

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der speziellen Bewohnersituation müssen Besuche auf der Abteilung für Menschen mit Demenz zwingend vorgängig angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über die Stationsnummer +41 44 718 45 20; Besuchstermine sollen verbindlich sein; Absagen sollen frühzeitig erfolgen.

Aufenthalte von Heimbewohner/innen ausserhalb des Heimareals sind im ordentlichen Rahmen (d.h. gemäss Praxis vor der COVID-19 Pandemie) zu erlauben. Personen, die Heimbewohnende bei einem externen Aufenthalt begleiten, und Heimbewohner/innen, die das Heimareal alleine verlassen, werden vom Personal über die Einhaltung der Schutzmassnahmen instruiert. Sie erklären gegenüber dem Heim schriftlich, die Verantwortung für die Einhaltung der Schutzmassnahmen zu übernehmen.
Begleitete und unbegleitete Ausgänge sind grundsätzlich zwischen 10.00 und 16.30 Uhr möglich. Ausnahmen ausserhalb dieser Besuchszeiten müssen mit der jeweiligen Station (Tagesverantwortung) vorgängig abgesprochen werden, damit das Contact Tracing vollumfänglich eingehalten werden kann.

Das Haus Tabea empfiehlt zusätzlich weiterhin die bestehenden Besucherzonen zu nutzen. Für einen Besucher in der Besuchszone Windfang beim Haupteingang ist eine vorgängige Anmeldung weiterhin notwendig.

Das Haus Tabea bietet seit dem 8. Juni 2020 bei schönem Wetter einen Cafeteria Betrieb an im Atrium und neu stehen bei schlechtem Wetter über Mittag von 11.30 – 13.30 Uhr zwei separate Sitzungszimmer für warme Speisen und am Nachmittag von 14.00 – 16.30 Uhr ein Teil der Cafeteria mit dem Angebot der Cafeteria Karte zur Verfügung

Im Merkblatt Besuche und externe Aufenthalte sowie Dienstleistungsbetriebe im Haus Tabea für Angehörige (Fassung 01.07.2020) finden Sie die wichtigsten Anordnungen bzw. Empfehlungen kursiv dargestellt im Originaltext der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich vom 25. Juni 2020 sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe dargestellt.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45