Coronavirus Update – Erleichterte Schutzmassnahmen für Bewohnende nach Aussenkontakten

vom 13.05.2020

Aufgrund der weiterhin fallenden Fallzahlen sowie weiteren Lockerungen des BAG und der GD des Kanton Zürich per 30. April 2020 und nach Absprache mit verschiedenen Behörden informieren wir gerne über «Erleichterte Schutzmassnahmen für Bewohnende nach Aussenkontakten» im Haus Tabea.

Grundsätzlich haben die Anordnungen und Empfehlungen der Gesundheitsdirektion an die Alters- und Pflegeheime betreffend Corona-Virus-Patientinnen und -Patienten vom 20. März 2020 sowie vom 30. April 2020 für uns auch nach den weiteren Lockerungsschritten Gültigkeit:

  • Die Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen sollen «zuhause bleiben und Menschenansammlungen vermeiden». Dies ist sinnvoll, weil sich Heimbewohnende bei Aussenkontakten mit dem Corona-Virus anstecken können und die Krankheit ins Heim tragen. Heimbewohnerinnen und -bewohner sollten deshalb das Heimgelände nicht verlassen.
  • Die Heimleitung regelt die Ausnahmen. Sie sorgt dafür, dass die erforderlichen Schutzmassnahmen eingehalten werden. Bedarf der Bewohnende einer ärztlichen Konsultation ausserhalb des Heims, müssen die Schutzmassnahmen auf dem Weg zur und von der Arztpraxis wie auch in der Arztpraxis eingehalten werden. Nötigenfalls ist für den Bewohnenden eine Begleitung (heimeigenes Betreuungspersonal, Zivilschutz) zu organisieren.


Es gibt begründete Ausnahmen, welche dazu führen, dass ein Bewohnender das Haus Tabea verlassen muss, wie zum Beispiel notwendige Arztbesuche oder eine kurzfristige Verlegung ins Spital. In diesen Fällen gelten neu folgende Schutzmassnahmen:

  • Die betroffene Person wird vom Haus Tabea mit Schutzmaske ausgerüstet für den Besuch beim Arzt oder im Spital, etc.
  • Nach der Rückkehr ins Haus Tabea
    - trägt die betroffene Person eine Schutzmaske, wenn sie sich im Haus bewegt, bei Bedarf in Begleitung,
    - isst die betroffene Person unter Einhaltung der Sicherheitsabstände im Speisesaal,
    - kann die betroffene Person das spezifische Aktivierungsprogramm für Bewohnende unter Schutzmassnahmen
    wahrnehmen, welches 2 Mal am Tag stattfindet,
    - kann die betroffene Person mehrmals am Tag, bei Bedarf in Begleitung, den designierten Aussenbereich besuchen,
    - kann die betroffene Person die designierte Besucherzone für Kontakte mit Angehörigen nutzen.
  • Diese Massnahmen gelten neu für 10 Tage nach Rückkehr.


Wir verweisen an dieser Stelle gerne nochmals auf unsere Haus Tabea-internen Angebote für Physiotherapie, Fusspflege sowie den Coiffeur, mit denen wir ein Schutzkonzept ausgearbeitet haben und deren Dienstleistungen wir in der aktuellen Situation primär empfehlen. Sollten die Bewohnenden diese internen Angebote nicht nutzen und für diese Dienstleistungen einen externen Termin wahrnehmen wollen, bitten wir, vorgängig das Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen, damit wir gemeinsam einen gangbaren Weg für die Situation finden können, unter Einhaltung der obenerwähnten Schutzmassnahmen und zum Schutz und Sicherheit unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden.

Es ist uns wichtig, sämtliche Bewohnenden gleich zu behandeln und ihnen die Sicherheit zu geben, dass ihre Gesundheit zuoberst auf unserer Prioritätenliste steht. Dabei haben wir die Verantwortung für alle unsere Bewohnenden und nicht nur für Einzelpersonen. Wir müssen zudem unsere Verantwortung als Arbeitgeberin im Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden wahrnehmen. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Kostenseite, welche bereits jetzt genügend belastet ist, nicht noch mehr auszureizen. Dies wäre gegeben, wenn wir einen COVID-19-Fall hätten, da wir dann unsere Personalressourcen anders verteilen und mehr Schutzmaterial beziehen müssten.

Das Haus Tabea hat von Anfang an innovative und kreative Lösungen gesucht und implementiert, um das Besuchsverbot bzw. die Besuchsregelungen so erträglich wie möglich zu machen. Unter anderem bestehen seit Mitte März sogenannte Besuchs- bzw. Begegnungszonen im Freien, wo Angehörige und Bewohnende unter Einhaltung der Schutz- und Hygienebestimmungen «Zaungespräche» führen und sogar zusammen Geburtstag feiern können www.tabea.ch/aktuelles/news/geburtstag-einmal-anders. Im Weiteren hat das Haus Tabea seit Mitte März die Kapazitäten für die Aktivierung der Bewohnenden verdreifacht: Die angebotenen Leistungen werden vor allem von den Bewohnenden aber auch den Angehörigen sehr geschätzt. Die Rückmeldungen, die wir sowohl von Bewohnenden wie auch Angehörigen erhalten, sind grösstenteils positiv und mit hoher Dankbarkeit verbunden.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

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