Coronavirus Update - Neue Anordnungen

vom 13.07.2021

In Anlehnung an das aktualisierte Ampelsystem für die Besuchs- und Ausgangsregelung möchten wir über weitere Anordnungen der Gesundheitsdirektion informieren, welche für Besuchende und für die Bewohnenden, ab Montag, 19. Juli in Kraft treten. Aktuell und bis auf weiteres gilt die Stufe 3 des Ampelsystems:

  • Es gelten weiterhin die bekannten Schutzmassnahmen (siehe Merkblatt 1.3). Die Gesundheitsdirektion und das Haus Tabea zählen weiterhin auf die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher und empfehlen dringend, dass sich nicht immune Besuchende zum Schutz der Bewohnenden höchstens 72 Stunden (mittels PCR-Tests), respektive 48 Stunden (mittels Antigen-Schnelltests) vor einem Besuch auf SARS-CoV-19 testen lassen.
  • Die Registrierung von Besuchern ist weiterhin notwendig, um das Contact Tracing sicherzustellen. Wir bitten die Besuchenden, sich eigenständig sowohl bei einem Besuch im Haus Tabea wie auch als Begleitperson bei einem Ausgang von Bewohnenden auf den bereitgelegten Listen im Haupteingangsbereich bei Ein- und Austritt zu registrieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Empfang.

Für unsere Bewohnenden gelten ab Montag, 19. Juli 2021 folgende neue Anordnungen:

  • Grundsätzlich gelten für Bewohnende weiterhin die bekannten Schutz- und Hygienemassnahmen in allen öffentlichen lnnenbereichen des Haus Tabea (siehe Merkblatt 1.3).
  • Nicht immune Bewohnende nehmen ein höheres Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 in Kauf und sind angehalten, sich entsprechend den Schutzmassnahmen zu verhalten um sich, sowie andere Menschen vor einer Übertragung zu schützen. Nicht immune Bewohnende beteiligen sich am repetitiven Testing einmal pro Woche. Unser Pflegepersonal wird die betroffenen Bewohnenden kontaktieren und jeweils den Termin für das Testing vereinbaren. Für immune Bewohnende entfällt das repetitive Testen.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 19. Juli 2021» sind die wichtigsten Anordnungen, bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vom 12. Juli 2021, sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe vermerkt.


Alterszentrum Haus Tabea
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