Coronavirus Update – Neue Anordnungen für Besuchende und Bewohnende

vom 22.12.2021

Seit Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Gestützt auf die beschlossenen weitergehenden Massnahmen des Bundesrates vom letzten Freitag, gelten im Haus Tabea ab sofort folgende weitere Regelungen:

  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht in der Cafeteria und Besucherzonen: Besuche in der Cafeteria und in den Besucherzonen im Speisesaal sowie auf der Abteilung für Menschen mit Demenz nur für geimpfte und genesene Personen möglich. Zusätzlich gelten an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Die Maske kann beim Sitzen an den Tischen abgezogen werden.
    Über die Weihnachtstage vom 23.12.21 bis 02.01.22, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung (beschränktes Platzangebot für Besuche) ausschliesslich über 044 718 44 80 von 09.00 bis 17.00 Uhr.
  • Besuche mit Maske auf den Zimmern der Bewohnenden ist mit 3G (geimpft, genesen, getestet) grundsätzlich möglich. Das Haus Tabea empfiehlt jedoch zum Schutz der Bewohnenden, den Besuch in der Cafeteria mit 2G (geimpft, genesen) abzuhalten.

Das Haus Tabea kontrolliert das Vorliegen eines gültigen 2G- bzw. 3G-Zertifikates.

  • Urlaubsrückkehrer; bei Rückkehr eines Bewohnenden von einem Aufenthalt mit Übernachtung ausserhalb des Heimareals, werden die immunen Bewohnenden am Tag 3 und die nicht immunen Bewohnenden am Tag 3 und 7 der Rückkehr mittels PCR Test getestet. Es besteht keine Quarantänepflicht.
  • Für Bewohnende, die noch nicht geimpft sind oder die Booster-Impfung noch nicht erhalten haben, stellt das Haus Tabea weiterhin einen Impftermin pro Monat zur Verfügung. Der nächste Impftermin ist in der Woche vom 10. Januar 2022 vorgesehen. Eine Auffrischimpfung ist ab Januar nach 4 Monaten möglich. Weitere Details zur Auffrischimpfung erfolgt in einer separaten Kommunikation. Bei Interesse für eine Impfung können sich Bewohnende beim Empfang melden.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 20. Dezember 2021», erhalten Sie die wichtigsten Anordnungen, bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext des Regierungsrates bzw. der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe vermerkt.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45