Coronavirus Update – Neue Anordnungen für Besuchende und Bewohnende

vom 31.05.2022

Die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich hat darüber informiert, dass aufgrund der erfreulichen epidemiologischen Lage, die in der Anordnung vom 30. März 2022 enthaltene Maskenpflicht per Ende Mai 2022 grundsätzlich aufgehoben wird. Gestützt auf die beschlossenen Massnahmen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gelten im Haus Tabea
ab 1. Juni 2022 und bis auf Weiteres folgende Regelungen:

  • Grundsätzlich gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln.
  • Maskenpflicht für Besuchende: Die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie beim Besuch auf den Stationen wird aufgehoben. Selbstverständlich können Besuchende weiterhin Masken tragen, insbesondere im direkten Kontakt mit den Bewohnenden.
  • Besuchenden, welche Symptome haben, wird stark empfohlen, den Besuch im Haus Tabea bis zum Abklingen der Symptome zu verschieben.
  • Maskenpflicht für Mitarbeitende: Die generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende in öffentlichen Innenräumen wird aufgehoben. Mitarbeitende im direkten Kontakt mit den Bewohnenden tragen während der Grund- und Behandlungspflege in den Bewohnerzimmern sowie bei der Unterstützung beim Essen im Speisesaal zum Schutz unserer Bewohnenden und sich selbst weiterhin eine Schutzmaske.
  • Besuche in der Cafeteria und im Rosensaal: An diesen Orten gilt weiterhin eine Sitzpflicht bei der Konsumation.
  • Nebenbetriebe: Für Besuche beim Coiffeur, bei der Podologin bzw. im Umgang mit externen Lieferanten und Handwerkern empfehlen wir weiterhin das Tragen von Masken.
  • Kultur/Gottesdienste/Aktivierung: Die Maskenpflicht ist aufgehoben. Selbstverständlich können Teilnehmende weiterhin eine Maske tragen.
  • Neueintritte und Verlegungen: Um das Risiko einer Einschleppung des Virus möglichst gering zu halten, werden neue Bewohnende bei Eintritt in die Institution getestet.
  • Repetitives Testing für nicht-immune Bewohnende und Mitarbeitende: Alle nicht-immunen Bewohnenden und Mitarbeitenden müssen weiterhin am repetitiven Testing teilnehmen, zwei Mal pro Woche, jeweils am Montag und Donnerstag.
  • Für Bewohnende, die nicht geimpft sind oder die Booster-Impfung nicht erhalten haben, stellt das Haus Tabea weiterhin eine Impfmöglichkeit zur Verfügung. Bei Interesse für eine Impfung können sich Bewohnende beim Empfang melden.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 1. Juni 2022», erhalten Sie die wichtigsten Anordnungen bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext des Regierungsrates bzw. der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea.

Das Haus Tabea behält sich vor, je nach Entwicklung der Pandemie, insbesondere bei positiven Fällen, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.


Alterszentrum Haus Tabea
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8810 Horgen

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