Coronavirus-Infektion im Haus Tabea

vom 04.10.2021

Das Haus Tabea ist von mehreren Coronavirus-Infektionen auf Bewohner- und Mitarbeiterseite auf verschiedenen Abteilungen betroffen ist. Mehrere der betroffenen Personen sind bereits einmal bzw. zweimal geimpft.

In Absprache mit dem Heimarzt, Dr. med. Hannes Frick und dem kantonsärztlichen Dienst, ist es wichtig, dass die Ansteckungskette sofort unterbrochen wird, damit weitere Ansteckungen von Bewohnenden und Mitarbeitenden verhindert werden können. Nachfolgend möchten wir Sie informieren, welche zusätzlichen bzw. neuen Massnahmen ab sofort und bis auf Weiteres für das Haus Tabea gelten.

Welche Massnahmen wurden getroffen und gelten bis auf Weiteres?

  • Die infizierten Personen wurden alle isoliert und die Angehörigen der betroffenen Bewohnenden entsprechend informiert. Bewohnende und Mitarbeitende der betroffenen Stationen wurden nach Absprache mit dem Heimarzt auf Covid-19 getestet. Die Mitarbeitenden arbeiten gemäss den Schutzmassnahmen des BAG und der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich.
  • Bis auf Weiteres kann das Haus keine externen Besucher für Mittagessen empfangen. Die Cafeteria ist für Besucher täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Es gelten die Schutzmassnahmen des BAG.
  • Besuchende sind angehalten am Eingang, eine dort verfügbare saubere Schutzmaske anzuziehen und diese jederzeit im Haus Tabea zu tragen, insbesondere beim Besuch in den Bewohnerzimmern. Selber mitgebrachte Schutzmasken oder Stoffmasken sind nicht erlaubt.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 04./05. Oktober 2021» finden Sie die wichtigsten Anordnungen, bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext des Regierungsrates bzw. der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, vom 22. September 2021, sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe vermerkt.


Coronavirus Update vom 29.09.21 - Neue Anordnungen für Besuchende und Mitarbeitende

In den letzten Wochen sind die massgebenden COVID-19-Indikatoren stark angestiegen. Die epidemiologische Entwicklung für die kommenden Herbst- und Wintermonate ist unklar. Für Heimbewohnende ist der soziale Austausch im Rahmen von Besuchen wichtig und es ist daher für den Regierungsrat des Kanton Zürichs, sowie für das Haus Tabea von hoher Wichtigkeit, dass Besuche in den nächsten Monaten weiterhin möglich sind. Um bei dieser Ausgangslage die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen bestmöglich vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen, hat der Regierungsrat des Kanton Zürich eine Zertifikatspflicht für Besuchende erlassen. Im Weiteren müssen sich Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen. Die entsprechende Verordnung ist analog zu den Bundesbestimmungen in Sachen Zertifikatspflicht vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet.

In Anlehnung an das Ampelsystem Stufe 3 für die Besuchs- und Ausgangsregelung möchten wir über weitere Anordnungen der Gesundheitsdirektion informieren, welche für Besuchende ab Montag, 4. Oktober 2021 in Kraft treten.

  • Besucherinnen und Besucher des Haus Tabea, die das 16. Altersjahr vollendet haben, sowie Begleitpersonen von Bewohnerinnen und Bewohnern müssen über ein gültiges Zertifikat verfügen.
  • Das Haus Tabea kontrolliert das Vorliegen eines gültigen Zertifikats im Haupteingangsbereich. Beim Vorweisen des COVID-Zertifikats auf Papier oder in der App müssen sich die Besucher mit gültigem Ausweisdokument (Identitätskarte/Pass) ausweisen können. Bei Notfällen und in Krisen- Palliativsituationen kann bei nicht immunen Begleitpersonen ein kostenpflichtiger Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
  • Die Registrierung von Besuchern ist weiterhin notwendig, um das Contact Tracing sicherzustellen. Wir bitten sich eigenständig bei einem Besuch im Haus Tabea, auf dem bereitgelegten Formular im Haupteingangsbereich bei Eintritt zu registrieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Empfang.
  • Es gelten weiterhin die bekannten Schutzmassnahmen. Das Haus Tabea zählt weiterhin auf die Eigenverantwortung und empfiehlt dringend, dass sich nicht immune Begleitpersonen ausserhalb des Haus Tabea zum Schutz der Bewohnenden höchstens 72 Stunden (mittels PCR-Tests), respektive 48 Stunden (mittels Antigen-Schnelltests) vor einem Kontakt mit einem Bewohnenden auf SARS-CoV-19 testen lassen.

Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

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