Coronavirus Update – Neue Anordnungen für Bewohnende und Besuchende

vom 30.12.2021

Der Bund hat am Mittwoch, 22. Dezember im Rahmen eines virtuellen Meetings - in Ergänzung zu den allgemeinen Empfehlungen für Alters- und Pflegeheime - weitere Empfehlungen für die Prävention und Kontrolle von Ausbrüchen in Sozialmedizinischen Institutionen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sollen gemäss Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich auch in den Institutionen des Kantons Zürich umgesetzt werden. Ab Montag, 03. Januar 2022 gelten, gestützt auf diese Empfehlungen, im Haus Tabea folgende weitere Regelungen für Bewohnende und Besuchende:


Für Bewohnende
Masken-Empfehlung für Bewohnende: Wir empfehlen allen Bewohnenden dringend, ausserhalb des eigenen Zimmers eine Schutzmaske zu tragen. Während der Aktivitäten im Rahmen des wöchentlichen Aktivierungsprogramm gilt für alle Teilnehmenden Maskenpflicht.

Repetitives Testen für Bewohnende: Alle nicht-immunen Bewohnenden sind verpflichtet, weiterhin am repetitiven Testen, neu an 3 Tagen pro Woche, teilzunehmen. Betreffend repetitivem Testen für immune Bewohnenden werden wir zum gegebenen Zeitpunkt informieren.

Anpassung Quarantäne-Regelungen für Heime: Alle Bewohnenden, die engen, ungeschützten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen in Quarantäne. Zweifach Geimpfte und Genesen können nur von der Quarantäne befreit werden, wenn bei der Indexperson nicht Omikron nachgewiesen wurde. Wenn die positiv getestete Person mit der Omikron Variante angesteckt wurde, kann die Quarantäne nur aufgehoben werden, wenn die Kontaktperson vor mehr wie zwei Wochen und weniger wie 4 Monaten eine Booster-Impfung erhielt.

Für Besuchende
Besuche im Haus Tabea sind nur für Geimpfte bzw. Genesene und neu nur mit einer Boosterimpfung möglich. Nicht geboosterte Besucher müssen ein Testzertifikat eines Antigenschnelltestes, welches nicht älter als 48h ist, vorweisen können. Ein Antigenschnelltest kann aktuell kostenlos in den Apotheken gemacht werden. Das Haus Tabea kontrolliert das Vorliegen eines gültigen Zertifikates.

Zur Durchführung der Zertifikatskontrollen wird bis auf Weiteres die Eingangskontrolle im Haupteingangsbereich des Haus Tabea wieder aktiviert.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 31. Dezember 2021», erhalten Sie die wichtigsten Anordnungen, bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext des Regierungsrates bzw. der Gesundheits-direktion des Kantons Zürich, sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe vermerkt.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45