Coronavirus Update – Weitere Lockerungen für Bewohnende und Besuchende

vom 25.05.2021

Ab Mittwoch, 26. Mai 2021, treten für Besuchende folgende weitere Lockerungen (Phase II) in Kraft:

  • Es gelten weiterhin die bestehenden Schutzmassnahmen und die dringende Empfehlung sich vor einem Besuch mittels PCR- oder Antigenschnelltest testen zu lassen.
  • Neu sind Besuche in den Bewohnerzimmern zwischen 10.00 – 17.00 Uhr für maximal zwei Besuchende ohne Voranmeldung und unter Einhaltung der Schutzmassnahmen bei den Besuchern (Masken, Abstand, Händehygiene) wieder möglich.
  • Neu ist die Cafeteria zwischen 14.00 – 16.30 Uhr für maximal zwei Besuchende pro Bewohner ohne Voranmeldung wieder geöffnet

Für unsere Bewohnenden treten ab Mittwoch, 26. Mai 2021 folgende weitere Lockerungen in Kraft:

  • Grundsätzlich gelten für Bewohnende die bekannten Schutz- und Hygienemassnahmen in allen öffentlichen lnnenbereichen des Haus Tabea. In diesen Bereichen sind immune Bewohnende von der Maskenpflicht befreit. Detaillierte Informationen zur Definition von «immune Bewohnende» finden Sie im Merkblatt «Coronavirus Übersicht der Massnahmen»
  • Besuchen nicht immune Bewohnende Angehörige oder Dritte, sind sie am fünften Tag nach dem externen Erstkontakt mit einem Schnelltest zu testen. Für immune Bewohnende entfällt der Schnelltest.
  • Für Bewohnende, die noch nicht geimpft sind, stellt das Haus Tabea einen Impftermin pro Monat zur Verfügung.

Folgende Schutzmassnahmen müssen weiterhin umgesetzt werden:

  • Es gilt bis auf weiteres die Stufe 4 des Ampelsystems
  • Schutz- und Hygienemassnahmen (Maske, Abstand, Händehygiene) für Besucher und Mitarbeitende im ganzen Heim, inklusive Aussenbereich
  • Schutz- und Hygienemassnahmen (Maske, Abstand, Händehygiene) für Bewohnerinnen und Bewohner in den öffentlichen Innenbereichen der Heime; in diesen Bereichen sind immune Bewohnerinnen und Bewohner von der Maskenpflicht befreit
  • Testung und Isolationsregel bei Symptomen
  • Weitere Regelungen gemäss COVID-19 Verordnung des BAG (Quarantäneregelung, Restaurantbetriebe, etc.)
  • Registrierung von Besuchern

Im Merkblatt «Coronavirus Übersicht der Massnahmen» finden Sie die wichtigsten Anordnungen bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich 12. Mai 2021, sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe gedruckt.

Gemäss Anordnung der GD erfolgen die dritten Lockerungsschritte (Phase III) acht Wochen nach dem Start der Phase I, im Fall des Haus Tabea bedeutet dies voraussichtlich ab 26. Juni 2021, sofern dies die epidemiologische Lage in der Gesamtbevölkerung bzw. die Situation im Haus Tabea zulassen.

Das Haus Tabea zählt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Besuchenden und empfiehlt dringend, dass sich Besuchende zum Schutz der Bewohnenden vor einem Besuch mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest testen lassen.

Das Haus Tabea heisst alle Besucherinnen und Besucher willkommen! Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns. Damit Ihr Besuch fröhlich endet, danken wir Ihnen für die Einhaltung der Corona-Schutz-/und Hygienemassnahmen.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

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