Information über Coronavirus-Infektion im Haus Tabea

vom 01.03.2021

Das Haus Tabea ist nur noch von wenigen Coronavirus-Infektionen auf Bewohner- und Mitarbeiterseite betroffen. Die betroffenen Personen wurden isoliert. Die Lage hat sich in den letzten Tagen weiter stabilisiert und die Isolation der meisten Personen, die in den beiden Testrunden positiv getestet wurden, konnte aufgehoben werden. Das übergeordnete Ziel bleibt, die Ansteckungsketten zu unterbrechen, damit weitere Ansteckungen von Bewohnenden und Mitarbeitenden verhindert werden können. Gleichzeitig möchten wir weitere Lockerungen einführen auf der Basis des Ampelsystems, erarbeitet durch die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich zusammen mit den beiden Branchenverbänden senesuisse und CURAVIVA Zürich. Aktuell gilt für die Heime im Kanton Zürich die Ampelstufe 4.
https://www.curaviva-zh.ch/News/Ampelsystem/oc5RFqGL/Pynn0/?m=0&open_c

Aktualisierte Massnahmen

In Absprache mit dem Heimarzt Dr. med. Hannes Frick und dem kantonsärztlichen Dienst gelten ab Dienstag 02. März 2021 und bis auf Weiteres folgende Massnahmen für das Haus Tabea:

  • Die Massnahmen gelten für alle Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig davon, ob sie die COVID-19 Krankheit bereits durchgemacht haben oder ob sie geimpft sind. Die konsequente Einhaltung aller relevanten Schutz- und Hygienemassnahmen ist nach wie vor zentral.
  • Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Bewohnenden und Mitarbeitenden tragen alle Bewohnenden weiterhin Hygienemasken, sobald sie das Zimmer verlassen. Entsprechende Masken werden allen Bewohnenden kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Das generelle Besuchsverbot wird per Dienstag 02. März 2021 aufgehoben. Besuche, möglichst aus dem engen Kreis der Bezugspersonen sind nur in den designierten Besucherzonen im Haus Tabea zwischen 10.00 – 17.00 Uhr für maximal 2 Personen mit Voranmeldung (1 Tag vor dem Besuch) möglich. Die Besuchszeit beschränkt sich aus organisatorischen Gründen auf maximal 45 Minuten. Besuche im Zimmer sind nur erlaubt, wenn der Zustand des Bewohnenden Besuche in den designierten Besucherzonen nicht zulässt und mit Sonderbewilligung durch die Geschäftsleitung. Für alle Besucher im Haus Tabea gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Das Verlassen des Areals durch Bewohnende ist wiederum nur in Ausnahmesituationen und in Begleitung von Mitarbeitenden, oder zuverlässigen Begleitpersonen inklusive schriftlicher Verantwortungsübernahme möglich: z.B. dringende begleiteter Arzt- oder Spitalbesuch. Die bisherigen Ausnahmebewilligungen werden wieder aktiviert. Weitere individuelle Ausnahme-bewilligungen sind nur möglich nach vorgängiger Absprache mit der Geschäftsleitung. Es gilt weiterhin die Maskenplicht für Bewohnende und Begleitpersonen
  • Besuche beim internen Coiffeur, der Fusspflege und Physiotherapie sind ab Dienstag 03. März 2021 wieder möglich.
  • Anlässe und Aktivierungen für Bewohnende in kleinen Gruppen werden wieder geplant und durchgeführt.

Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
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