Coronavirus Update - Neue Anordnungen für Besuchende und Bewohnende

vom 01.04.2022

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 entschieden, in die normale Lage zurückzukehren. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat im Dialog mit den Heimverbänden die Anordnungen mit den Empfehlungen an die Heime überarbeitet und diese treten ab 1. April 2022 in Kraft. Gestützt auf die beschlossenen Massnahmen des Bundesrates sowie die Anordnungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gelten im Haus Tabea ab sofort und bis auf Weiteres folgende Regelungen:

  • Grundsätzlich gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln.
  • Die Zertifikats- und Registrationspflicht für Besuchende wird aufgehoben, ebenso die Eingangskontrolle.
  • Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende: Für alle Besuchenden und Mitarbeitenden gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie im direkten Kontakt mit den Bewohnenden. Beim Besuch auf den Stationen besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Die Beschränkung von maximal zwei Personen pro Besuch im Zimmer wird aufgehoben.
  • Besuche in der Cafeteria und in den Besucherzonen im Speisesaal: An diesen Orten gelten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Die Maske kann beim Sitzen an den Tischen abgenommen werden.
  • Die Beschränkung von maximal vier Personen, inklusive Bewohnende, für gemeinsame Essen mit Angehörigen bzw. Besuchenden wird aufgehoben.
  • Repetitives Testing für nicht-immune Bewohnende und Mitarbeitende: Alle nicht-immunen Bewohnenden und Mitarbeitenden müssen weiterhin am repetitiven Testing teilnehmen. Dieses erfolgt neu nur noch zwei Mal pro Woche, jeweils am Montag und Donnerstag.
  • Nebenbetriebe: Für Besuche beim Coiffeur, der Podologin bzw. im Umgang mit externen Lieferanten und Handwerkern empfehlen wir weiterhin das Tragen von Masken.
  • Kultur/Gottesdienste/Aktivierung: Das Haus Tabea empfiehlt weiterhin das Tragen von Masken.
  • Neueintritte und Verlegungen: Um das Risiko einer Einschleppung des Virus möglichst gering zu halten, werden neue Bewohnende vor dem Eintritt in die Institution getestet.
  • Absperrungen und Ein-/Ausgänge: Wir werden in den nächsten Tagen die Regelung betreffend Ein- und Ausgänge des Haus Tabea sowie das aktuelle Konzept der Abschrankungen überprüfen und – auch in Absprache mit der Stapfer-Stiftung – den neuen Gegebenheiten anpassen.
  • Für Bewohnende, die nicht geimpft sind oder die Booster-Impfung nicht erhalten haben, stellt das Haus Tabea weiterhin eine Impfmöglichkeit zur Verfügung. Bei Interesse für eine Impfung können sich Bewohnende beim Empfang melden.

Im Merkblatt «Coronavirus – Übersicht der Massnahmen Stand 1. April 2022», erhalten Sie die wichtigsten Anordnungen bzw. Empfehlungen kursiv gedruckt im Originaltext des Regierungsrates bzw. der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

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