Update Coronavirus Besuchsverbot mit erweiterten Massnahmen

vom 18.03.2020

Zum bestehenden beidseitigen Besuchsverbot angeordnet durch die Gesundheitsdirektion (GD) des Kanton Zürich, trifft das Haus Tabea erweiterte Massnahmen:

Zusammenfassung «Anordnung Besuchsverbot»
Zusammenfassend bestätigt die Anordnung ein generelles Besuchsverbot in den Alters-und Pflegeheimen und präzisiert, dass das Besuchsverbot beidseitig gilt. Im Weiteren weist die Anordnung darauf hin, dass die Heimleitung in Einzelfällen eine Interessensabwägung vornehmen kann, wie weit und wie lang der Ausgang geht.

In den letzten Tagen haben wir festgestellt, dass die bisher eingeführten Massnahmen nicht ausreichen um die obenerwähnte Anordnung vollständig durchzusetzen. Dies gefährdet die konsequente Umsetzung der vom BAG und Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich angeordneten Schutzmassnahmen und verunmöglicht den nachhaltigen Schutz und die Sicherheit unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden sicherzustellen.

Einführung von erweiterten Massnahmen
In Absprache mit dem Stiftungsrat wird die Leitung des Haus Tabea ab Donnerstag 19. März 2020, 08.00 Uhr zusätzlich zu den bestehenden Massnahmen weitere Massnahmen einführen, um die Anordnung der Gesundheitsdirektion vollständig und nachhaltig umzusetzen:

  • Der Eintritt ins Haus Tabea ist grundsätzlich dem Personal gestattet.
  • Das Besuchsverbot inklusive Ausnahmeregeln (z.B. Palliative Care) gilt weiterhin beidseitig und wird nachhaltig sowie konsequent umgesetzt.
  • Die Bewohnenden können das Haus Tabea weiterhin verlassen; sie dürfen sich ausschliesslich innerhalb einem von der Heimleitung definierten Bereich bewegen:
    - Dieser Bereich befindet sich auf unserem Gelände und ist entsprechend markiert bzw. abgesperrt; der Bereich bietet Möglichkeiten für Spaziergänge, verfügt über Sitzgelegenheiten im Schatten und an der Sonne, erlaubt spielerische Tätigkeiten und vieles mehr.
    - Der Bereich ist täglich geöffnet von 10.00 – 17.00 Uhr und wird durch eine Pflegefach- und Assistenzperson betreut.
    - Aufenthalte ausserhalb dieses Bereiches sind für Bewohnende grundsätzlich verboten; die Heimleitung kann in Einzelfällen eine Interessensabwägung vornehmen, wie weit und wie lange der Ausgang geht.


Diese Massnahmen verfolgen das vom Bundesrat Anfang Woche kommunizierte Ziel, zu Hause zu bleiben, die Anzahl sozialer Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und Abstand zu halten, um die Kurve flach zu halten und die Gesundheitsinstitutionen vor Überlastungen zu schützen.

Wie können unsere Bewohnenden weiterhin mit ihren Angehörigen kommunizieren?
Es ist uns es ein grosses Anliegen, dass trotz dieser einschneidenden Einschränkungen den Kontakt zwischen unseren Bewohnenden und ihren Angehörigen weiterhin aufrechterhalten können. Dazu stehen diverse Möglichkeiten wie telefonieren, skypen, per Email, per Fax, Briefe schreiben, etc. zur Verfügung. Gerne unterstützen wir unsere Bewohnenden und ihre Angehörigen bei der Umsetzung dieser Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Corona-Hotline.

Wir sind uns bewusst, dass diese Regelungen eine einschneidende Massnahme bedeuten. Wir teilen die Meinung des Bundesrates und der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich vollumfänglich und sind überzeugt, dass es in der aktuellen Situation das einzig Richtige ist – zum Schutz und Sicherheit unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bitte finden Sie diese und alle wichtigen Informationen zum Thema auf unserer Website: www.tabea.ch/aktuelles/update-corona-virus

Informationen zu den Anordnungen der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich finden Sie unter diesem Link.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45