Coronavirus Update - Besuche und externe Aufenthalte sowie Dienstleistungsbetriebe im Haus Tabea

vom 05.06.2020

Aufgrund der verbesserten Pandemie-Lage sind ab 8. Juni 2020 weitere Lockerungen in Alters- & Pflegeheimen möglich. Um die Bewohnenden und Mitarbeitenden der Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich zu schützen, sowie die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, erliess die Gesundheitsdirektion Mitte März 2020 ein Besuchs- und Ausgangsverbot in den Heimen. Während das Besuchsverbot am 30. April sowie das Ausgangsverbot am 20. Mai bereits gelockert wurden, sind per 8. Juni 2020 in beiden Bereichen weitere Lockerungen möglich. Die entsprechenden Vorgaben wurden von der Gesundheitsdirektion gemeinsam mit den Heimverbänden Curaviva ZH, sensesuisse und dem Gemeindepräsidentenverband erarbeitet.

Mit der neuen Regelung entspricht die Gesundheitsdirektion dem Wunsch der Heime, den unterschiedlichen Situationen vor Ort besser Rechnung tragen zu können, indem die Heime individuelle Schutzkonzepte – unter Beachtung der Rahmenbedingungen in den Anordnungen gegenüber den Heimen – erarbeiten. Den Bewohnenden soll damit ein möglichst hohes Mass an persönlicher Freiheit ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die Gefahr einer Ansteckung durch das Coronavirus tief gehalten werden. Der besonderen Gefährdung der Heimbewohnenden aufgrund des Zusammenlebens einer grossen Zahl besonders gefährdeter Personen, muss weiterhin Rechnung getragen werden.

Gemäss Anordnungen und Empfehlungen gegenüber Heimen betreffend COVID-Patientinnen und –Patienten vom 20. März 2020 (6. Aktualisierung vom 02. Juni 2020) gelten ab 8. Juni 2020 folgende Anordnungen (Auszug aus den Anordnungen der GD Kanton Zürich):

Alle externen Personen, die sich auf dem Heimareal aufhalten, befolgen die Hygieneregeln und halten, wenn immer möglich, zu den Bewohner/innen 2 Meter Abstand ein. Kann die Mindestdistanz von 2 Metern nicht eingehalten werden, haben die Nicht-Heimbewohner/innen eine Schutzmaske zu tragen. Dies gilt insbesondere auch bei Körperkontakt.

Das Heim instruiert die externen Personen (Besucher/innen, externe Dienstleister/innen, Handwerker/innen) über die Schutzmassnahmen.

Zwecks Unterstützung des Contact Tracings erfasst das Heim von allen externen Personen die Personalien und hält die Kontakte mit Heimbewohner/innen (einschliesslich Datum) fest. Die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.

Im Weiteren sind Besuche auf der Station bzw. im Bewohnerzimmer sind von 09.00 – 16.30 Uhr nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich, bei bettlägerigen bzw. palliativen Bewohnenden, bei Sonderbewilligungen aufgrund Multimorbidität und für Bewohnende auf der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz.

Die bisherigen Besucherzonen werden weiterhin aufrechterhalten und können entsprechend genutzt werden. Bei der Besucherzone im Windfang beim Haupteingang wird die Plexiglasscheibe entfernt und Gespräche sind mit 2 Meter Abstand ohne Schutzmaske möglich.

Die bisherigen Angebote für externe Aufenthalte werden weiterhin offeriert. Die 10-tägige Maskenpflicht nach einem durch Angehörige/Drittpersonen begleiteten externen Aufenthalt bzw. bei unbegleiteten externen Aufenthalten wird aktiv, wenn die Einhaltung der Schutzmassnahmen nicht sichergestellt ist.

Das Haus Tabea wird ab dem 8. Juni 2020 einen Cafeteriabetrieb anbieten. Dieser findet ausschliesslich bei schönem Wetter im Atrium statt, unter Einhaltung der relevanten Anordnungen und Schutzbestimmungen und mit Voranmeldung für maximal zwei Besucher plus Bewohnende.

Im Merkblatt Besuche und externe Aufenthalte sowie Dienstleistungsbetriebe im Haus Tabea für Angehörige (Fassung 05.06.2020) finden Sie die wichtigsten Anordnungen bzw. Empfehlungen kursiv dargestellt im Originaltext der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich vom 02. Juni 2020 sowie die detaillierten Regelungen für das Haus Tabea. Neuerungen seit der letzten Version sind in grüner Farbe eingefärbt.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45