Coronavirus Update – Besuchsregelungen und weitere Erleichterungen

vom 05.05.2020

Die Gesundheitsdirektion (GD) des Kanton Zürich, in Zusammenarbeit mit den beiden
Branchenverbänden CURAVIVA und Senesuisse haben die Besuchsregelungen für Alters- und Pflegeheimen weiter präzisiert und informiert, wie eine Lockerung des Besuchsverbotes möglich ist.Alters- und Pflegeheime können durch Installationen von Schutzvorrichtungen und mit geeigneten Schutzmassnahmen Begegnungsmöglichkeiten wie beispielsweise Besucherräume schaffen. Die Rahmenbedingungen der Begegnungsmöglichkeiten (z.B. Zeitfenster, Anzahl Besuchende, etc.) werden durch die Heimleitungen definiert und überwacht.

Weiterhin nicht erlaubt sind Besuche auf Abteilungen oder in Pflegewohngruppen, Veranstaltungen mit externen Teilnehmern sowie Menschenansammlungen im Heim und auf dem Heimareal mit mehr als fünf Personen.

Im Merkblatt finden Sie die wichtigsten Präzisierungen im Originaltext der Gesundheits-direktion des Kanton Zürich vom 30. April 2020 sowie die detaillierten Besuchsregelungen für das Haus Tabea.

Unsere Bewohnenden sind angehalten, die Institution weiterhin nicht zu verlassen. Ausnahmen empfehlen wir auf Grund der aktuellen Situation nur in dringenden und absolut notwendigen Fällen.


Besuchsmöglichkeiten im Haus Tabea
Die obenerwähnten Präzisierungen bestätigen die verschiedenen Begegnungsmöglichkeiten die das Haus Tabea im Freien seit mehreren Wochen anbietet unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen. Wir werden bis Ende dieser Woche eine weitere Begegnungsmöglichkeit schaffen in Form einer Besucherzone im Windfang beim Haupteingang für alle Bewohnenden die sich im Haus frei bewegen können.

Coiffeur, Physio- und Ergotherapie, Podologie
Der Inhouse-Coiffeur-Salon sowie die Inhouse-Physiotherapie haben den Betrieb am 29. April 2020 wieder aufgenommen unter Berücksichtigung der vom BAG vorgeschriebenen Schutzmassnahmen. Die Anmeldung für einen Coiffeur-Termin erfolgt am Empfang, während die Termine für die Physiotherapie je nach Bedarf gemeinsam durch Pflegedienstleitung und dem Physiotherapeuten koordiniert werden.

Gemäss Anordnung der GD vom 30.4.2020 sind auch Behandlungen in Heimen durch Angehörige nicht-universitärer Gesundheitsberufe (Podolog/innen, Ergotherapeut/innen) unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder möglich. Wir werden mit den Betroffenen entsprechende Schutzkonzepte ausarbeiten und Sie sowie die Bewohnenden zeitnah über diese Angebote informieren.

Weitere Dienstleistungen
Gleichzeitig möchten wir Sie nochmals über weitere Dienstleistungen des Haus Tabea informieren:

  • Geschenke, Blumen oder andere Utensilien für Bewohnende können weiterhin beim Haupteingang
    abgegeben werden und werden für die entsprechenden Bewohnenden vorbereitet
  • Bewohnende können kleinere Einkaufswünsche beim Empfang melden
  • Bewohnende können via Videotelefonie mit den Angehörigen kommunizieren

Wir sind überzeugt, dass die obenerwähnten Massnahmen dazu beitragen, die aktuelle äusserst anspruchsvolle Situation für alle Beteiligten so erträglich wie möglich zu machen.

Nach wie vor setzt das Haus Tabea alles daran, den Bewohnenden einen angenehmen Alltag zu ermöglichen, und ihnen auch in dieser anspruchsvollen Zeit eine fürsorgliche Betreuung und Pflege zukommen lassen - zum Schutz und der Sicherheit unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45