Information über Coronavirus-Infektion im Haus Tabea

vom 26.04.2021

In den meisten Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich ist die Durchführung der zweiten COVID-19 Schutzimpfung bei den Bewohnenden sowie beim Personal abgeschlossen. Im Haus Tabea erfolgten die letzten Zweitimpfungen am 14. April 2021.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich schreibt in ihrer Verfügung vom 14. April 2021(1), dass dadurch jedoch keine hundertprozentige Durchimpfung erfolgt ist und somit nach wir vor die Gefahr von Ansteckungen und Neuinfektionen von Bewohnenden und Mitarbeitenden in den Alters- und Pflegeheimen besteht.

In Anlehnung an das Ampelsystem für die Besuchs- und Ausgangsregelungen werden die Alters- und Pflegeheime verpflichtet, Testungen und Lockerungen vorzunehmen. Aktuell gilt für die Heime im Kanton Zürich die Ampelstufe 4. https://www.curaviva-zh.ch/News/Ampelsystem/oc5RFqGL/Pynn0/?m=0&open_c

Gemäss Anordnungen und Empfehlungen gegenüber Heimen vom 14. April 2021 (11. Aktualisierung) gelten ab 15. April 2021 weiterhin bisherige Anordnungen sowie Neuerungen. In kursiv Auszug aus den Anordnungen der GD Kanton ZH:

(i) COVID-19-Testungen von Bewohnenden, Besuchern und Mitarbeitenden

  • Die Alters- und Pflegeheime müssen Bewohende mit Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung sofort isolieren und testen. Personen, welche mit der positiv getesteten Person in den letzten 10 Tagen Kontakt hatten und nicht in Quarantäne mussten, sind ebenfalls zu testen.
  • Die Alters- und Pflegeheime werden dazu verpflichtet, repetitive Tests am Personal einschliesslich externem medizinischem Fachpersonal durchzuführen.
  • Die Gesundheitsdirektion zählt auf die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher und empfiehlt dringend, dass sich Besuchende zum Schutz der Bewohnenden vor einem Besuch mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest testen lassen. Die Testmöglichkeiten wurden in den letzten Wochen von Bund und Kanton stark ausgedehnt, und es sind ausreichend Testkapazitäten vorhanden. Die allgemeinen Schutzmassnahmen gelten weiterhin.


Das Haus Tabea heisst alle Besucherinnen und Besucher willkommen! Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns. Damit Ihr Besuch fröhlich endet, danken wir Ihnen für die Einhaltung der Corona-Schutz-/und Hygienemassnahmen.

(ii) Lockerungen in den Schutzkonzepten der Heime infolge durchgeführter COVID-Impfungen
Alle Lockerungen erfolgen schrittweise (3-Phasen) unter Einhaltung des Schutzkonzepts, so dass alle Bewohnerinnen und Be-wohner, ob geimpft oder nicht, vor Infektionen geschützt sind. Die bisherigen Schutzmassnahmen müssen weiterhin umgesetzt werden. Da die Institution als Lebensgemeinschaft betrachtet wird, sind die institutionellen Regeln grundsätzlich für alle gültig, für nicht immune und für immune Personen

Aktualisierte Massnahmen für Angehörige & Besucher ab Mittwoch 28. April 2021

  • Es gelten weiterhin die bestehenden Schutz- und Hygienemassnahmenmassnahmen und die dringende Empfehlung sich vor einem Besuch mittels PCR- oder Antigenschnelltest testen zu lassen.
  • Neu sind Spaziergänge mit Besuchern auf dem Areal des Haus Tabea unter Einhalten der Schutzmassnahmen (Maske, Abstand, Händehygiene) bei den Besuchern möglich.

Aktualisierte Massnahmen für Bewohnende ab Mittwoch 28. April 2021:

  • Grundsätzlich gelten für Bewohnende die bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen in allen öffentlichen lnnenbereichen des Haus Tabea.
  • Aufenthalte von Bewohnenden ausserhalb des Areals unter Beachtung der allgemeinen, auch für die übrige Bevölkerung geltenden Schutzmassnahmen sind möglich. Besucht ein Bewohender Angehörige oder Dritte, ist sie oder er am fünften Tag nach dem externen Erstkontakt mit einem Schnelltest zu testen.
  • lm Aussenbereich gilt für Bewohende keine Maskenpflicht, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden
  • Freie Bewegung auf dem ganzen Areal ist für Bewohende möglich

Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45