Update Coronavirus

vom 13.03.2020

08.45 Uhr

Besuchsverbot für das Haus Tabea

Die Verbreitung vom Coronavirus hat sich ausgedehnt und die Situation verschärft sich laufend. Im Haus Tabea leben 150 hochbetagte, zum Teil mehrfach chronisch erkrankte Menschen. Sie gehören zu der am meisten gefährdeten Risikogruppe. Darauf hat auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Vergangenheit mehrmals hingewiesen und die Schutzmassnahmen für diese Altersgruppe in den Fokus gerückt. Der Schutz der Bevölkerung, besonders auch von Menschen mit einem erhöhten Risiko, ist auch für die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich zentral.

Die aktuelle Situation in der Schweiz zeigt, das Virus verbreitet sich schnell und verschiedene Langzeitinstitutionen haben bereits restriktive Massnahmen betreffend Besuche in deren Heimen eingeführt. Auch das Haus Tabea hat in den letzten Tagen und Wochen verschiedene Schutzmassnahmen für die Bewohnenden und Mitarbeitenden erlassen, entlang den Empfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich.

Die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich hat am 12. März 2020 abends gemeinsam mit den Spitälern und den Verbänden der Langzeitpflege entschlossen, ein Besuchsverbot für Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie lnvalideneinrichtungen anzuordnen. Damit kann eine grosse Gruppe von besonders krankheitsgefährdeter Personen wirksam geschützt werden. Das Verbot gilt vom 13. März 2020 bis zum 30. April 2020. Rechtsgrundlage für die Anordnung ist Art. 35 des Epidemiengesetzes des Bundes und $ 15 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Epidemiengesetzgebung des Kantons.

Der Stiftungsrat des Alterszentrum Haus Tabea hat auf Antrag der Geschäftsleitung entschieden, die Anordnung der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich betreffend Besuchsverbot per sofort umzusetzen.

Was bedeutet das Besuchsverbot?
Per sofort wird externen Besuchern nur noch in Ausnahmesituationen sowie in sachlich begründeten Fällen den Zutritt ins Haus Tabea gewährt. Ausnahmesituationen können beispielweise sein: Situationen mit Personen am Lebensende, dringende und betriebsnotwendige Arbeiten an IT-Systemen oder Infrastruktur. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Besucher mit einer Ausnahmebewilligung können nur noch durch den Haupteingang ins Haus Tabea gelangen, die restlichen Eingänge sind geschlossen. Beim Haupteingang wird eine Besucherkontrolle durch einen Mitarbeitenden der Firma Securitas durchgeführt. Nur Besucher mit einer Ausnahmebewilligung erhalten nach erfolgter Identifikation und konsequenter Umsetzung der Hygiene-Massnahmen einen begleitenden Zutritt zum Haus Tabea.

Befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation und möchten eine Besuchsbewilligung beantragen, dann kontaktieren Sie bitte die Corona-Hotline von Montag bis Freitag von 09.00 – 16.00 Uhr.

Die Bewohner können grundsätzlich das Haus Tabea weiterhin verlassen. Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir jedoch, dies nur in dringenden und absolut notwendigen Fällen zu tun.

Wir sind uns bewusst, dass das generelle Besuchsverbot mit gezielter Ausnahmeregelung eine einschneidende Massnahme für unsere Bewohnenden und ihre Angehörigen bedeutet. Wir teilen die Meinung der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich und sind überzeugt, dass es in der aktuellen Situation das Richtige ist – zum Schutz und Sicherheit unserer Bewohnenden und Mitarbeitenden.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
F 044 718 44 45